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   BVerwG, 23.11.1972 - III C 161.69   

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BVerwG, 23.11.1972 - III C 161.69 (https://dejure.org/1972,75)
BVerwG, Entscheidung vom 23.11.1972 - III C 161.69 (https://dejure.org/1972,75)
BVerwG, Entscheidung vom 23. November 1972 - III C 161.69 (https://dejure.org/1972,75)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Juden auf Feststellung eines verfolgungsbedingten Verlustes von Hausrat in Danzig und auf Gewährung von Hausratentschädigung - Anforderungen an ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum und Angehöriger des deutschen Volkes als einer nationalgeprägten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    7. FeststellungsDV § 1, § 5 Abs. 1; BVFG § 6

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 41, 189
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.02.1971 - III C 128.69

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1972 - III C 161.69
    Hat der Kläger hingegen weniger erhalten, so ist sein Feststellungsbegehren - sofern er seinen Wohnsitz am 1. Juli 1933 noch in der Freien Stadt Danzig hatte und glaubhaft machen kann, daß die Verschleuderung des Hausrats einen auf § 1 Abs. 1 Nrn. 1-3 der 7. FeststellungsDV beruhenden Vermögensverlust darstellt (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 18. Februar 1971 - BVerwG III C 128.69 - [Buchholz 427.207 § 1 Nr. 19]) - unter Berücksichtigung der ihm nach dem Bundesentschädigungsgesetz gewährten Hausratenschädigung (§ 6 Abs. 4 der 7. FeststellungsDV in Verbindung mit § 296 Abs. 1 LAG) gerechtfertigt.
  • BVerwG, 22.03.1961 - VIII C 284.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1972 - III C 161.69
    In diesem Sinne hat bereits der VIII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 22. März 1961 - BVerwG VIII C 284.59 - (DÖV 1962, 395) entschieden; er hat in diesem Urteil ausgeführt, deutscher Volkszugehöriger könne auch ein solcher Deutscher im volkskundlichen Sinne sein, der - ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu besitzen - im ehemaligen Reichsgebiet gelebt habe, wenn er seine Volkszugehörigkeit nicht verleugnet habe.
  • BVerwG, 18.03.1971 - III C 39.69

    Annahme eines "Bekenntnisses zum deutschen Volkstum" - Qualifizierung einer

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1972 - III C 161.69
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 18. März 1971 - BVerwG III C 39.69 - (Buchholz 427.207 § 5 Nr. 30) entschieden, daß ein Bekenntnis zum Zionismus und die Zugehörigkeit zur zionistischen Bewegung ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum nicht schlechthin ausschließe.
  • BVerwG, 12.01.1962 - IV C 125.60

    Voraussetzung für einen Schadensausgleich bei Hausratschäden

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1972 - III C 161.69
    Sollte es nach erneuter Verhandlung die deutsche Volkszugehörigkeit des Klägers bejahen, so wird es zu prüfen haben, ob der Kläger bei der von ihm vorgetragenen Verschleuderung seines Hausrats 50 % des gemeinen Werts erzielt und diesen Betrag nach Palästina überführt hat; sollte das der Fall sein, so wäre eine Schadensfeststellung nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 FG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 der 7. FeststellungsDV ausgeschlossen (vgl. Urteil vom 12. Januar 1962 - BVerwG IV C 125.60 - [Buchholz 427.2 § 8 Nr. 51]).
  • BVerwG, 27.09.1982 - 8 C 62.81

    Vertriebene - Ausweis - Einziehung - Beweislast - Vielvölkerstaaten

    So verstanden genügt es, wenn das Bekenntnis gegenüber "Dritten" abgelegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1977, a.a.O., S. 11) und der Betroffene "von seiner Umgebung" als deutscher Volkszugehöriger angesehen worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. November 1972 - BVerwG III C 161.69 - BVerwGE 41, 189 [192]).

    Volkszugehörigkeit nach § 6 BVFG - erstens - die Feststellung eines Sachverhalts, der rechtlich ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum ergibt und - zweitens - die Feststellung eines davon zu trennenden Sachverhalts voraus, in dem ein oder mehrere Bestätigungsmerkmale deutlich werden (vgl. Urteile vom 10. Dezember 1970 - BVerwG III C 63.69 - BVerwGE 37, 38 [39 f.], vom 23. November 1972 - BVerwG III C 161.69 - BVerwGE 41, 189 [191] und vom 13. März 1974 - BVerwG VIII C 24.73 und BVerwG.

    Jedoch kommt dem Vorliegen der in § 6 BVFG bestimmten Bestätigungsmerkmale Indizwirkung bei der Feststellung von Tatsachen zu, aus denen sich ein Bekenntnis ableiten läßt (vgl. BVerwG, Urteile vom 10. Dezember 1970 - BVerwG III C 63.69 - Buchholz 427.207 § 5 7. FeststellungsDV Nr. 27 S. 35 [37] und vom 23. November 1972, a.a.O. S. 191 und Beschluß vom 21. Juni 1979 - BVerwG 8 B 51.79 -).

  • BVerwG, 11.12.1980 - 3 C 19.80

    Entziehungsschaden - Deutsche Volkszugehörigkeit - Jüdische Glaubensgemeinschaft

    Für eine zur jüdischen Glaubensgemeinschaft gehörende Person, die sich lange in den deutschen Ursprungsgebieten aufgehalten und dort konform verhalten hat, streitet nicht die Vermutung, sie hätte sich auch noch zu Beginn des Verfolgungszeitraumes zum deutschen Volkstum bekannt, wenn sie vor Beginn der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft freiwillig in einen Vielvölkerstaat oder Minoritätenstaat Osteuropas zurückgekehrt war (Bestätigung und Fortführung der Rechtsprechung, Urt 23.11.1972 - BVerwG 3 C 161.69 - BVerwGE 41, 189).

    Wer sich selbst zum deutschen und zu keinem anderen Volkstum gehörend angesehen, sich entsprechend dieser Einstellung nach außen erkennbar verhalten hat und dementsprechend von seiner Umgebung als deutscher Volkszugehöriger angesehen worden ist, der hat ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum abgelegt (vgl. statt vieler Urteil vom 23. November 1972 - BVerwG 3 C 161.69 - [BVerwGE 41, 189 [191] = Buchholz 427.207 § 5 Nr. 39 = ZLA 1973, 59]).

    Die vorgenannten Grundsätze, von denen das Verwaltungsgericht im vorliegenden Falle ausgegangen ist und an denen auch der erkennende Senat weiterhin festhält, haben im Urteil vom 23. November 1972 - BVerwG 3 C 161.69 - (a.a.O.) lediglich für diejenigen Fälle eine Ergänzung erfahren, in denen die Verfolgten nicht in einem der Vielvölker- bzw. Minoritätenstaaten insbesondere Ost- und Südosteuropas, sondern in Gebieten gelebt hatten, die zum Deutschen Reich nach, dem Gebietsstand vom 31. Dezember 1937 gehörten oder in denen - wie in Danzig - sich die Volkstumsverhältnisse jedenfalls nicht beachtlich von den entsprechenden Verhältnissen im Deutschen Reich unterschieden.

    Entgegen der vom Kläger im Revisionsverfahren vertretenen Auffassung ist die Rechtsprechung des erkennenden Senats im vorgenannten Urteil vom 23. November 1972 - BVerwG 3 C 161.69 - (a.a.O.) nicht dahin zu verstehen, daß bei allen Personen, die lange in den "deutschen Ursprungsgebieten" gelebt und sich in ihrer Umgebung konform verhalten haben, dies bereits als ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum im Sinne des § 6 BVFG anzusehen sei.

  • BVerwG, 17.10.1989 - 9 C 18.89

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Zugehörigkeit zum deutschen Volk

    Es liegt weiter vor, wenn sich jemand zum deutschen und keinem anderen Volkstum zugehörend angesehen, sich in seiner ganzen Lebensführung entsprechend dieser Einstellung nach außen erkennbar verhalten hat und dementsprechend im Vertreibungsgebiet von seiner Umgebung als Volksdeutscher angesehen worden ist (Bekenntnis durch schlüssiges Gesamtverhalten; vgl. z.B. Urteil vom 23. November 1972 - BVerwG 3 C 161.69 - BVerwGE 41, 189 [BVerwG 23.11.1972 - III C 161/69]; Urteil vom 19. Januar 1977 - BVerwG 8 C 22.76 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 34).

    Dabei kann dahinstehen, ob unter dem Bestätigungsmerkmal "Sprache" in § 6 BVFG allein die Muttersprache zu verstehen ist (vgl. Urteil vom 23. November 1972 - BVerwG 3 C 161.69 - BVerwGE 41, 189 [BVerwG 23.11.1972 - III C 161/69]; Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - BVerwGE 74, 336 [BVerwG 15.07.1986 - 9 C 9/86]).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2007 - 12 A 811/06

    Anforderungen an das Vorliegen eines Bekenntnisses zum deutschen Volkstum;

    So schon BVerwG, Urteil vom 23. November 1972 - III C 161.69 -, BVerwGE 41, 189; Urteil vom 16.

    - III C 161.69 -, a. a. O.

    Die vom Verwaltungsgericht angestellten Überlegungen sind auch im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zu den Bekenntnisanforderungen an Personen, die in einer vom deutschen Volkstum geprägten Umgebung gelebt haben, Vgl. Urteil vom 23. November 1972 - III C 161.69 -, a. a. O.; Urteil vom 27. November 1975.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2007 - 12 A 873/06

    Möglichkeit des Schließens auf die Bekenntnis des Großvaters zum deutschen

    So schon BVerwG, Urteil vom 23. November 1972 - III C 161.69 -, BVerwGE 41, 189; Urteil vom 16.

    - III C 161.69 -, a. a. O.

    Die insoweit vom Verwaltungsgericht angestellten Überlegungen sind auch im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zu den Bekenntnisanforderungen an Personen, die in einer vom deutschen Volkstum geprägten Umgebung gelebt haben, vgl. Urteil vom 23. November 1972 - III C 161.69 -, a. a. O.; Urteil vom 27. November 1975 - III C 85.74 -, Buchholz 427.207 § 5 7. FeststellungsDV Nr. 46; Urteil vom 27. Oktober 1977 - III C 6.77 -, Buchholz 427.207 § 5 7. FeststellungsDV Nr. 57; Urteil vom 11. Dezember 1980 - 3 C 19.80 -, a. a. O., m.w.N., nicht zu beanstanden.

  • BVerwG, 12.02.1974 - III CB 66.73

    Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht - Bekenntnis zur

    Das angefochtene Urteil weicht nicht von den in der Beschwerdeschrift angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. November 1969 - BVerwG III C 40.69 -, 27. Juli 1972 - BVerwG III C 91.70 - und vom 23. November 1972 - BVerwG III C 161.69 - (Buchholz 427.207 § 5 Nr. 13, 38 und 39) ab.

    Schließlich ist nicht ausreichend dargelegt, weshalb das angefochtene Urteil von der Entscheidung des Senats vom 23. November 1972 - BVerwG III C 161.69 - abweichen soll.

    Soweit sich die Beschwerde in diesem Zusammenhang auf das Urteil in der Sache BVerwG III C 161.69 bezieht, gehen ihre Ausführungen schon deshalb fehl, weil insoweit das Verwaltungsgericht aus Rechtsgründen zu keiner weiteren Aufklärung verpflichtet war.

  • BVerwG, 29.06.1993 - 9 C 40.92

    Vertriebene - Juden - Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Volkszugehörigkeit

    Eine jüdische Abstammung schließt selbst dann, wenn sich der Betreffende der zionistischen Bewegung angeschlossen hatte, ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum nicht von vornherein aus (Urteil vom 23. November 1972 - BVerwG 3 C 161.69 - BVerwGE 41, 189 ).
  • BVerwG, 31.07.1974 - III B 103.73

    Deutsche Volkszugehörigkeit eines in Riga beheimateten Juden - Zulässigkeit und

    Lediglich ist für Personen, die nach ihren Bestätigungsmerkmalen als Deutsche angesehen werden und die im Gebiet des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 oder in Danzig gelebt haben, vom Senat dann eine tatsächliche Vermutung für ihre deutsche Volkszugehörigkeit angenommen worden, wenn sie sich in der vom deutschen Volkstum geprägten Umgebung konform verhalten haben (Urteil vom 23. November 1972 - BVerwG III C 161.69 - [Buchholz a.a.O. Nr. 39]).

    Nicht ersichtlich ist, inwiefern das angefochtene Urteil von dem schon erwähnten Urteil des Senats vom 23. November 1972 - BVerwG III C 161.69 - (Buchholz a.a.O. Nr. 39) abweichen soll, das sich mit dem Bekenntnis einer (staatenlosen) Person zum deutschen Volkstum beschäftigt, die in einer fast ausschließlich vom deutschen Volkstum geprägten Umgebung (Danzig) lebte.

  • BVerwG, 24.03.1992 - 3 B 104.91

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Vertreibungsschadens - Anforderungen

    Richtig ist, daß nach der in der Beschwerde angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein "nach außen hin" sichtbar gewordenes, gegenüber "Dritten" abgelegtes Bekenntnis genügt; ein erklärter Bekenntniswille gegenüber "außenstehenden, nicht dem Bekanntenkreis angehörigen Personen" wird nicht vorausgesetzt (Urteile vom 26. April 1967 - BVerwG 8 C 30.64 - BVerwGE 26, 344/349, vom 23. November 1972 - BVerwG 3 C 161.69 - BVerwGE 41, 189, vom 19. Januar 1977 - BVerwG 8 C 22.76 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 34 und vom 27. September 1982 - BVerwG 8 C 62.81 - BVerwGE 66, 168/170 = Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 42 = NJW 83, 695).

    Zu Unrecht wird gerügt, das Verwaltungsgericht habe verkannt, daß den in § 6 BVFG genannten objektiven Bestätigungsmerkmalen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 3 C 161.69 a.a.O.; Urteil vom 26. Juni 1970 - BVerwG 3 C 150.68 - Buchholz 427.207 § 5 Nr. 19) Indizwirkung in bezug auf ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum zukomme.

  • BVerwG, 14.03.1980 - 8 B 16.80

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Einziehung eines

    Das ist ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 36, 95 [BVerwG 10.09.1970 - III C 140/69] [102]; 37, 38 [39]; 41, 189 [191]).
  • BVerwG, 27.10.1977 - 3 C 6.77

    Deutsche Volkszugehörigkeit - Deutsches Ursprungsgebiet - Ostoberschlesien

  • BVerwG, 10.09.1976 - 3 B 6.75

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum eines Verfolgten aus Galizien - Entsprechende

  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 32.92

    Zulässigkeit einer Sprungrevision - Politische Veränderungen in östlichen

  • BVerwG, 22.05.1989 - 9 B 4.89

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Annahme der deutschen Volkszugehörigkeit -

  • BVerwG, 14.03.1980 - 8 B 17.80

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Einziehung eines

  • BVerwG, 21.06.1979 - 8 B 51.79

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 27.11.1979 - 8 B 96.79

    Verhältnis zwischen dem Bekenntnis zum deutschen Volkstum und den

  • BVerwG, 27.09.1979 - 8 B 56.79

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 22.08.1979 - 8 B 46.79

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 22.08.1979 - 8 B 45.79

    Verbergen eines deutschen Soldaten nach dem Ende des 2. Weltkrieges - Zeitpunkt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2001 - 8 A 2935/00
  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 10.92

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises einer aus Polen stammenden deutschen

  • BVerwG, 26.05.1976 - 8 C 35.75

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Feststellung der deutschen

  • VGH Bayern, 30.06.2008 - 11 B 05.1082

    Entscheidung nach § 130 a VwGO; Beweisanregungen im Rahmen vorangegangener

  • VGH Hessen, 27.09.1994 - 7 UE 2241/91

    Vertriebenenausweis für sog Spätgeborene - Indiz für Volkstumsbekenntnis

  • VGH Hessen, 14.03.1994 - 7 UE 1006/86

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises: Voraussetzungen des Bekenntnisses eines

  • VGH Hessen, 28.02.1994 - 7 UE 883/86

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises für einen jüdischen Aussiedler aus der

  • VGH Hessen, 28.01.1994 - 7 UE 618/90

    Antrag auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises

  • BVerwG, 30.11.1989 - 9 B 253.89

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises -

  • BVerwG, 17.02.1984 - 3 B 46.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anforderungen an

  • BVerwG, 19.02.1975 - VIII C 116.73

    Deutsche Volkszugehörigkeit bei Aufenthalt im Gebiet des deutschen Reichs - Der

  • VGH Hessen, 31.01.1995 - 7 UE 1066/91

    Bestätigungsmerkmal und Bekenntnis zum deutschen Volkstum bei Namensänderung in

  • BVerwG, 29.02.1980 - 3 B 47.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Vermutung für Bekenntnis zum

  • BVerwG, 19.09.1983 - 8 B 82.82

    Bestimmung der Anforderungen an ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum an einen

  • BVerwG, 09.08.1979 - 8 B 34.79

    Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Darlegung einer Verletzung

  • BVerwG, 09.08.1979 - 8 B 33.79

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 23.07.1979 - 8 B 32.79

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 04.07.1974 - III CB 46.73

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Feststellung

  • BVerwG, 19.12.1983 - 8 B 87.83

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf

  • BVerwG, 29.07.1980 - 8 B 56.80

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anspruch auf Ausstellung eines

  • BVerwG, 21.08.1979 - 8 B 65.79

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 21.08.1979 - 8 B 64.79

    Antrag einer rumänischen Staatsbürgerin auf Vertriebenenausweis A - Bekenntnis

  • BVerwG, 11.11.1974 - III B 76.73

    Schadensfeststellung an Grundvermögen und Betriebsvermögen - Deutsche

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.12.1992 - 5 L 335/91

    Volkszugehörigkeit; Spätgeborene; Mosaischer Glaube; Estland; Reval; Deutsches

  • BVerwG, 26.03.1986 - 3 B 9.84

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Feststellung eines Entziehungsschadens an

  • BVerwG, 03.09.1982 - 3 B 116.81

    Zulassung der Revison wegen grundsätzlicher Bedeutung

  • BVerwG, 11.06.1979 - 8 B 48.79

    Vertrauensschutz im Verfahren der Einziehung eines Vertriebenenausweises

  • BVerwG, 11.06.1979 - 8 B 49.79

    Vertrauensschutz im Verfahren der Einziehung eines Vertriebenenausweises

  • BVerwG, 30.03.1973 - III B 70.70

    Deutsche Volkszugehörigkeit eines Verfolgten - Voraussetzungen des Bekenntnisses

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.02.1992 - 5 L 334/91

    Deutschkenntnisse; Volksdeutsches Bewußtsein; Spätgeborener; Glaubensbekenntnis;

  • BVerwG, 08.03.1977 - 3 B 69.76

    Ersatz eines Verfolgungsschadens an entzogenem Betriebsvermögen - Deutsche

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.02.1992 - 5 L 333/91

    Mosaische Konfesssion; Vertriebenenausweis; Lettland; Volkstumsbekenntnis;

  • VG München, 07.11.2001 - M 28 K 99.3743

    Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweiseses für einen polnischen

  • BVerwG, 04.01.1979 - 3 B 12.78

    Verzicht auf das ausdrückliche Bekenntnis zum deutschen Volkstum bei der

  • BVerwG, 27.11.1975 - III C 85.74

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Deutsche Ursprungsgebiete - Litauen -

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